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Für Unternehmensbewertungen gibt es viele Anlässe.  Diese können z.B. danach unterschieden werden, ob sie transaktionsbezogen oder nicht transaktionsbezogen sind. Die häufigsten Fälle sind die Unternehmensbewertungen im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder im Rahmen einer Steuererklärung (z.B. bei einer Schenkung oder Erbschaft). Man unterscheidet:

Transaktionsbezogen

  • Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils
  • Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften
  • Ausschluss von Gesellschaftern aus einer GmbH mit Barabfindung
  • Wegzug aus Deutschland und Anteilsbewertung für § 6 AStG


Nicht transaktionsbezogen

  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Bewertung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
  • Bewertungen zum Zwecke der Rechnungslegung
  • Bewertungen zur Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen
  • Berechnung von Gewährleistungsansprüchen nach Unternehmensakquisitionen


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Nach welchen Bewertungsmethoden wir vorgehen, finden Sie hier heraus.