Wenn das Finanzamt eine Steuerhinterziehung entdeckt und nachweisen kann, drohen bei einer Verurteilung im schlimmsten Fall bis zu 10 Jahre Gefängnis. Bei kleineren Delikten bis 50.000€ hinterzogener Steuern werden nur Auflagen oder Geldbußen verhängt. Ab 50.000 € bis 100.000 € hinterzogener Steuern ist eine Haftstrafe festzusetzen, die zur Bewährung festgesetzt werden kann. Dann sind aber Zuschläge zu entrichten, deren Höhe von den hinterzogenen Steuern abhängen. Ab 1 Mio. € hinterzogenen Steuern ist eine Haftstrafe festzusetzen, die nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden kann, d.h. man muss ins Gefängnis.
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