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Soweit ein deutsches Unternehmen oder eine deutsche Betriebsstätte beteiligt ist und die grenzüberschreitenden Leistungen einen Wert von 600.000 € p.a. oder die Lieferungen einen Wert von 6 Mio. € p.a. überschreiten, ist innerhalb von 30 Tagen nach Ergehen einer Betriebsprüfungsanordnung eine Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen, die den strengen und detaillierten deutschen Vorschriften entspricht. Aktuell ist das eine sogenannte Transaktionsmatrix. Zudem ist ein Masterfile vorzulegen, wenn der Vorjahres-Umsatz eines Konzerns 100 Mio. Euro überstiegen hat. Ein Country-by-Country-Reporting muss erstellt werden, wenn der konsolidierte Umsatz eines Konzerns im Vorjahr 750 Mio. Euro erreicht oder überstiegen hat.

Auf Verlangen des Finanzamtes ist darüber hinaus von allen Unternehmen, die die 600T €/6 Mio. €-Grenze überschreiten, ein sogenanntes local file vorzulegen. 

Selbst wenn die oben genannten Grenzen nicht überschritten werden, müssen Sie auf Verlangen dem Finanzamt plausibel machen, dass Ihre Verrechnungspreise angemessen sind.

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