Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für den Mittelstand +49-69-25622760

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Begleitung bei Betriebsprüfungen

Zugegeben: Es gibt wenige Dinge, die unangenehmer sind als eine Zahnoperation oder eine Betriebsprüfung. Da ist zum einen die Ungewissheit, was der Prüfer aufgreifen bzw. finden wird und zum anderen die Sorge, dass es eventuell teuer werden könnte. Zum anderen hat der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen zahlreiche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten auferlegt. Für unsere Mandanten fungiert die Benefitax als Ansprechpartner für den Betriebsprüfer. Häufig findet die Prüfung in unseren Räumen statt, sodass unsere Mandanten nicht allzu sehr behelligt werden.

Was passieren kann: Zwangsgelder, Zuschläge, Schätzungsbefugnis – falls Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden

Wer seinen steuerlichen Pflichten im Rahmen der Betriebsprüfung nicht nachkommt, riskiert erhebliche Nachteile. Mit was Sie eventuell rechnen müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Umso wichtiger ist es mit einem Experten wie der Benefitax zusammenzuarbeiten, der erfahren ist im Umgang mit Betriebsprüfern. Soweit es geht, nehmen wir Ihnen Kommunikation und die Arbeit ab und versuchen, Sie zu schützen.

Begleitung bei Betriebsprüfungen. Wir sind für Sie da, sollte es hart auf hart kommen

Sollten Sie uns mit der laufenden Betreuung Ihrer Rechnungswesen -und Steuerangelegenheiten beauftragt haben, müssen Sie erst einmal nicht viel tun. In diesem Fall profitieren Sie von einem Rundumservice. Durch die uns erteilte Vollmacht richtet das Finanzamt die Ankündigung der Betriebsprüfung an uns und stimmt einen Prüfungstermin und -ort mit uns ab. Seit Corona werden die meisten Betriebsprüfungen nicht mehr vor Ort durchgeführt. Stattdessen maschinenlesbare Daten ausgewertet. Daraus werden Fragen abgeleitet und zusätzliche Unterlagen und Informationen angefordert.  Selbstverständlich informieren wir Sie darüber und stimmen uns intern mit Ihnen ab. Bei Bedarf zieht das Finanzamt Fachprüfer hinzu, z.B. für Auslandssachverhalte/Verrechnungspreise. Manchmal ist es erforderlich oder sinnvoll, dass Personen aus der Geschäftsführung oder dem Rechnungswesen unserer Mandanten zu einer Anfangs- oder Schlussbesprechung dazukommen. Wir halten Sie über den Fortgang der Prüfung stets auf dem Laufenden und stimmen uns in allen wichtigen Fragen mit Ihnen ab.

Sollten Sie noch kein Mandant sein und erstmals Hilfe bei einem Steuerberater suchen oder den Steuerberater wechseln wollen, prüfen wir gerne, ob wir Ihren Fall übernehmen können. Viele Fachfragen können wir kompetent abdecken und den Fall komplett übernehmen oder punktuell als Experte nur für die Betriebsprüfung oder Teile davon fungieren. Diese Teile könnten z.B. im Bereich des internationalen Steuerrechts, der Lohnsteuer oder der Umsatzsteuer liegen.

Sie suchen Spezialisten für Auslandssachverhalte?

Wenn bei einer laufenden Betriebsprüfung ein Fachprüfer für Auslandssachverhalte hinzugezogen wird, kann es ernst werden. Diese Prüfer sind besonders gut ausgebildete Fachleute für grenzüberschreitende Steuerthemen. Wenn Ihr Steuerberater jetzt überfordert ist, wäre das der letztmögliche Zeitpunkt, auch Ihrerseits einen Spezialisten hinzuzuziehen. Die Benefitax ist solch ein Spezialist und verfügt über große Erfahrung im internationalen Steuerrecht. Dabei kann Ihr Steuerberater für alle nationalen Steuerthemen zuständig bleiben. Wir kümmern uns auf Wunsch nur um die Auslandssachverhalte. Dazu gehören die Bestandsaufnahme, die Würdigung von Anfragen bzw. vorläufigen Feststellungen der Betriebsprüfung und deren Beantwortung sowie das Führen der Verhandlungen mit dem Fachprüfer für Auslandssachverhalte. Ob informell oder bei der Schlussbesprechung. Wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Prüfungen der Behörden?

Betreiben Sie ein Unternehmen oder gehören zu einem Personenkreis mit hohen Einkünften, können die Behörden Außenprüfungen bei Ihnen durchführen. 

  • Umsatzsteuer-Sonderprüfungen des Finanzamtes
  • Lohnsteuer-Sonderprüfungen des Finanzamtes
  • Prüfungen eines Fachprüfers des Finanzamtes für Auslandsbeziehungen
  • Allgemeine Außenprüfungen des Finanzamtes
  • Gegen Sie ist ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden
  • Die Steuerfahndung steht (mit einem Durchsuchungsbeschluss) vor der Tür. Hier werden wir nur tätig, wenn Sie vorher bereits Mandant waren. 
  • Prüfungen der Agentur für Arbeit
  • Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung Bund

Bestens aufgestellt vor den Finanzgerichten

Auch wenn Sie eine Zweitmeinung einholen möchten oder Ihr Steuerberater Unterstützung im Rahmen der Betriebsprüfung benötigt, stehen wir gerne zur Verfügung. Oft geht es um viel Geld, und jede neue gute Idee ist willkommen, die zusätzliche Steuerlast zu drücken. Sollte keine Einigung mit dem Finanzamt möglich sein, prüfen wir gerne die weiteren Schritte. Das geht von der professionellen Vorbereitung der Schlussbesprechung über Einspruchsverfahren bis hin zu Klagen vor den Finanzgerichten oder Schiedsgerichtsverfahren. Wir sind wir hier bestens aufgestellt.