Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für den Mittelstand +49-69-25622760

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Wirtschaftsprüfer vs. reine Steuerberater

Wirtschaftsprüfer verfügen über viel Erfahrung und eine langjährige Ausbildung. Häufig ist es die bessere und längere Ausbildung und die daher meist bessere Qualität der Arbeit, die Mandanten veranlasst, statt eines Steuerberaters einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Daneben spielt das größere Renommee häufig dann eine Rolle, wenn das Ergebnis der Arbeit Dritten vorgelegt werden muss, die darauf vertrauen sollen. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dürfen Vorbehaltsaufgaben durchführen, die reine Steuerberater nicht durchführen dürfen. Dazu zählen: die durch Gesetz vorgeschriebene Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten die Prüfung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen. Dies umfasst auch Prüfungen von nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten Jahres- und Konzernabschlüssen und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, wie zum Beispiel Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz. Darüber hinaus dürfen Wirtschaftsprüfer grundsätzlich alle Aufgaben wahrnehmen, die auch Steuerberater wahrnehmen dürfen. Dazu zählen z.B. die vorausschauende Beratung zur Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Lohnabrechnungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten bei Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht. Was Wirtschaftsprüfer von vereidigten Buchprüfern unterscheidet Die gesetzliche Prüfungsbefugnis der vereidigten Buchprüfer beschränkt sich dabei auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2 HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbHs ein, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (z. B. Versicherungsaufsichtsgesetz) prüfungspflichtig sind (§ 316 Abs. 1 HGB). Diese Einschränkung gilt für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften grundsätzlich nicht, sodass diese auch große Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB prüfen dürfen. Aktuell bietet die Benefitax aufgrund anderweitiger Spezialisierung keine gesetzlichen Abschlussprüfungen an. Welche Aufgaben werden von uns als Wirtschaftsprüfer noch wahrgenommen? Aufgrund unserer besonderen Befähigung werden uns über das Steuerrecht hinaus auch sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen übertragen, wie etwa Due-Diligence-Prüfungen und Unterschlagungsprüfungen. Außerdem können wir als Gutachter bzw. Sachverständiger tätig werden. Hierzu zählt beispielsweise die Unternehmensbewertung. In bestimmten Angelegenheiten ist die Benefitax auch zur Rechtsbesorgung/ -beratung befugt. Und zwar in Angelegenheiten, mit denen wir beruflich befasst sind und die in unmittelbarem Zusammenhang mit unseren Aufgaben stehen und die wir ohne die Rechtsberatung nicht sachgemäß erledigen können. Die Beratung in unternehmerischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers.

Verrechnungspreismethoden

In Deutschland werden von der Finanzverwaltung die folgenden Verrechnungspreismethoden anerkannt: Preisvergleichsmethode Wiederverkaufspreismethode Kostenaufschlagsmethode Gewinnaufteilungsmethode Transaktionsbezogene Nettomargenmethode (TNMM) Das könnte Sie auch interessieren: Definiton des Verrechnungspreises Verrechnungspreisdokumentation Sie suchen einen Steuerberater zu diesem Thema? Welche Leistungen wir anbieten, finden Sie hier heraus.

Verrechnungspreisdokumentation – Wer muss Sie aufstellen?

Soweit ein deutsches Unternehmen oder eine deutsche Betriebsstätte beteiligt ist und die grenzüberschreitenden Leistungen einen Wert von 600.000 € p.a. oder die Lieferungen einen Wert von 6 Mio. € p.a. überschreiten, ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eine Verrechnungspreisdokumentation in Form eines local files vorzulegen, die den strengen und detaillierten deutschen Vorschriften entspricht. Ein Masterfile ist vorzulegen, wenn der Vorjahres-Umsatz eines Konzerns 100 Mio. Euro überstiegen hat. Ein Country-by-Country-Reporting muss erstellt werden, wenn der konsolidierte Umsatz eines Konzerns im Vorjahr 750 Mio. Euro erreicht oder überstiegen hat. Selbst wenn diese Grenzen nicht überschritten werden, müssen Sie auf Verlangen dem Finanzamt plausibel machen, dass Ihre Verrechnungspreise angemessen sind. Das könnte für Sie auch relevant sein: Verrechnungspreis – Definition Verrechnungspreismethoden Sind Sie auf das Thema aufmerksam geworden? Finden Sie hier heraus, welche Leistungen wir anbieten.

Verrechnungspreis – Was ist das?

Der Verrechnungspreis (auch Transferpreis) ist derjenige Preis, der zwischen verschiedenen Bereichen eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Gesellschaften eines Konzerns für innerbetrieblich ausgetauschte Güter und Dienstleistungen (z. B. Warenlieferungen, Lizenzen, Darlehen, Arbeitnehmergestellung) verrechnet wird. Im Steuerrecht spielt er eine große Rolle, da er genutzt werden kann, um Gewinne in geringer besteuerte Regionen (z.B. wegen unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze) oder Länder (Niedrigsteuergebiete, Steueroasen) zu verschieben. Daher gibt es vielschichtige Regelungen zur Missbrauchsvermeidung. Auf internationaler Ebene hat z.B. die OECD einen Aktionsplan gegen BEPS beschlossen (Base Erosion and Profit Shifting, also Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung), der von vielen Staaten in lokales Recht umgesetzt wurde oder werden soll. Der Grundsatz dabei ist immer der Fremdvergleichspreis oder im Englischen „dealing at arm’s length“, d.h. der angemessene Verrechnungspreis ist der, den auch ein unabhängiger fremder Dritter bezahlt hätte. Die OECD schreibt für ihre Mitgliedstaaten vor, dass grenzüberschreitende Leistungen und Lieferungen steuerlich nur dann anzuerkennen sind, wenn die Bedingungen für diese Leistungen und Lieferungen dem Fremdvergleich entsprechen. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, sind die Finanzbehörden berechtigt, die Gewinne zu Lasten des Steuerpflichtigen zu erhöhen. Das gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens oder von den konzerninternen Waren- oder Leistungsströmen. Das könnte Sie auch interessieren: Wer muss eine Verrechnungspreisdokumentation aufstellen? Verrechnungspreismethoden Sind Sie interessiert? Wir unterstützen Sie gerne! Hier erfahren Sie, was wir für Sie tun können.

Umsatzsteuerfehler – Was kann passieren?

Fehler in der Umsatzsteuer – was kann passieren? Das Umsatzsteuerrecht hat sich als äußert komplizierte Materie entwickelt. Obwohl es eine Harmonisierung auf EU-Ebene gibt, weichen die Regelungen einzelner Länder doch zum Teil stark voneinander ab. Fehler sind vorprogrammiert, doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Gerade bei der Umsatzsteuer können kleine Fehler sehr schnell sehr teuer werden. Hier ein paar wichtige Hinweise: Auch wenn fälschlicherweise keine Umsatzsteuer auf den Ausgangsrechnungen ausgewiesen worden ist, muss diese dennoch an das Finanzamt abgeführt werden. Sobald der Fehler entdeckt wird, muss die Umsatzsteuer abgeführt werden. Wird dies versäumt und gibt man wissentlich falsche Umsatzsteuervoranmeldungen ab, ist dies Steuerhinterziehung durch den Geschäftsführer. Im umgekehrten Fall, wenn auf den Rechnungen zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen wird, muss diese trotzdem an das Finanzamt gezahlt werden. Je nach Rechnungsadressat (Privat- oder Firmenkunde) und geografischer Herkunft des Kunden sind auf der Rechnung bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Werden diese missachtet, kann eine eigentlich umsatzsteuerfreie Lieferung plötzlich umsatzsteuerpflichtig werden. Dies gilt auch für Dokumentationspflichten bei Lieferungen in das Ausland. Der Transport zum Kunden muss dokumentiert werden, z.B. durch einen Frachtbrief oder eine Gelangensbestätigung. Liegt diese nicht vor, ist die Lieferung trotz korrekter Rechnung umsatzsteuerpflichtig. Das Finanzamt kann zusätzlich zur fälligen Umsatzsteuer noch Sanktionen gegen den Unternehmer erlassen. Es können Säumnis- und Verspätungszuschläge für verspätete Voranmeldungen, Erklärungen und Zahlungen erlassen werden. Die Verspätungszuschläge dürfen bis zu 10% der fälligen Umsatzsteuer betragen und werden nach unserer Erfahrung auch so hoch festgesetzt. Das Finanzamt kann bei Fehlern bis zu vier Jahre zurückgehen, bei Steuerhinterziehung sogar zehn Jahre und nachträglich die Umsatzsteuer festsetzen. Wie oben erwähnt sollte man daher dieses Feld den Spezialisten überlassen. Wir helfen Ihnen gerne. Die 11 häufigsten Fehler bei der Umsatzsteuer finden Sie hier. Dieses Thema interessiert Sie? Hier können Sie erfahren, welche Leistungen wir Ihnen anbieten.

Unternehmensbewertungsverfahren

Die gängigen Verfahren zur Bewertung von Unternehmen sind: Vereinfachtes Ertragswertverfahren Multiplikatormethode IDW S1 Verfahren (Ertragswertverfahren oder DCF-Verfahren)   Beim vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG steht die Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke im Vordergrund. Es handelt sich dabei um ein vergangenheitsorientiertes Bewertungsverfahren, das für nicht notierte Kapitalgesellschaften sowie für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Freiberufler vorgeschrieben ist. Sofern es nicht zu einem angemessenen Wert führt, muss der Steuerpflichtige sein Unternehmen durch ein Unternehmensbewertungsgutachten bewerten lassen, um dem Finanzamt ggf. eine niedrigere Steuerbemessungsgrundlage nachzuweisen. Im Rahmen der Multiplikatormethode wird der Unternehmenswert sehr vereinfacht und kostengünstig ermittelt. Der Unternehmenswert ergibt sich durch Multiplikation einer Wertgröße wie beispielsweise Umsatz, EBITDA, EBIT, Cash Flow oder dem Jahresüberschuss mit einem aus Vergleichsunternehmen abgeleiteten Multiplikators. Weiß man z.B., dass in einer bestimmten Branche in der Vergangenheit durchschnittlich das 6-fache des EBIT für ein Unternehmen in einer bestimmten Größenklasse gezahlt worden ist, wird das auf das zu bewertende Unternehmen angewendet, um überschlägig den Unternehmenswert zu ermitteln. Zur Bestimmung des Wertes der Anteilseigner sind die Finanzverbindlichkeiten abzuziehen. Dieses Verfahren kommt häufig im Rahmen von M&A Deals zur Anwendung oder wenn Auftraggeber nur erste allgemeine Hinweise für die Größenordnung des erzielbaren Unternehmenswertes wissen wollen. Eine Bewertung nach dem Bewertungsstandard S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1) wird häufig für gutachterliche Zwecke erstellt und in einem Sachverständigengutachten dokumentiert. Ein solches Gutachten erfüllt höchste Ansprüche an Genauigkeit und bietet sich z.B. an, um einem Gericht oder dem Finanzamt einen bestimmten Wert nachzuweisen. Nach IDW S1 ergibt sich der Unternehmenswert grundsätzlich aus den finanziellen Überschüssen, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschaftet werden. Dabei werden die, dem Unternehmenseigner bzw. Investor zukünftig zu seiner freien Verfügung stehenden, finanziellen Überschüsse unter Berücksichtigung der Unternehmensteuern, sowie der beim Eigner entstehenden persönlichen Ertragsteuern, ermittelt und auf dem Bewertungsstichtag abgezinst. Man unterscheidet das  Ertragswertverfahren und das Discounted Cashflow-Verfahren, die theoretisch zum selben Unternehmenwert führen sollten. In Deutschland ist das Ertragswertverfahren verbreiteter, im Ausland eher das Discounted Cashflow-Verfahren. Hier geht es zu den Bewertungsanlässen. Ist das Thema relevant für Sie? Klicken Sie hier, um zu erfahren, welche Leistungen wir anbieten.

Umsatzsteuer – die 11 häufigsten Fehler

Aus dem Leben gegriffen: die 11 häufigsten Fehler bei der Umsatzsteuer. Aus Erfahrung können wir sagen, dass folgende Probleme unter anderem bei der Umsatzsteuer auftauchen können: Unsicherheiten, ob Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen anfällt keine Unterscheidung bei der Rechnungsstellung ins Ausland zwischen Privatkunden und Unternehmern formelle Fehler, Teile der notwendigen Rechnungsangaben fehlen die Umsatzsteuer-ID-Nummer des Kunden wird nicht überprüft der Warenweg wird nicht beachtet (Dreiecksgeschäfte). Unternehmer versäumen es, sich in anderen EU-Ländern registrieren zu lassen. falsche umsatzsteuerliche Behandlung bei Kommissionsgeschäften Einfuhrumsatzsteuer wird falsch deklariert und kann im Nachhinein nicht zurückgefordert werden – das Geld ist weg Einfuhrumsatzsteuer fällt auch bei vorübergehender Lagerung an, wenn kein Zollfreilager genutzt wurde Unterscheidung zwischen Lieferungen und Leistungen ist vor allem bei IT-Leistungen sehr schwierig Onlineversandhandel im Internet – umsatzsteuerliche Registrierung im falschen Land Verkauf über Auktion im Ausland – Umsatzsteuerpflicht nicht beachtet Finden Sie hier heraus, mit welchen Konsequenzen sie bei derartigen Fehlern rechnen können. Sind Sie auf das Thema aufmerksam geworden? Hier können Sie feststellen, wie wir Ihnen behilflich sein können.

Tax-Compliance-Management-Systeme

Was ist ein Tax-CMS? Unter einem Compliance Management System (CMS) sind die auf der Grundlage der von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Ziele eingeführten Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zu verstehen, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter und der Mitarbeiter des Unternehmens sowie ggf. von Dritten abzielen. Es geht also um die Einhaltung bestimmter Regeln und damit auf die Verhinderung von wesentlichen Verstößen. Ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) ist ein abgegrenzter Teilbereich eines CMS, dessen Zweck die vollständige und zeitgerechte Erfüllung steuerlicher Pflichten ist. Wer braucht ein Tax-CMS? Große Unternehmen, insbesondere börsennotierte Unternehmen und solche in Form einer AG, ist gesetzlich oder durch den Corporate Governance Kodex vorgeschrieben: Der Verwaltungsrat muss ein Risikofrüherkennungssystem einrichten und unterhalten. Der Aufsichtsrat bzw. sein Prüfungs- oder Compliance-Ausschuss hat zu prüfen, ob die Geschäftsführer/Vorstände ihren Aufgaben nachkommen. Unternehmen mit Steuerbetrug, Korruption, Umsatzsteuerkarussell oder Geldwäsche in der Vergangenheit Mittelständische Unternehmen in bestimmten Branchen, z.B. Banken brauchen Geldwäscheregelungen Maschinenhersteller müssen die Produkthaftung managen Ausländische Unterauftragnehmer müssen sich an die Mindestlohnregelungen in Deutschland halten Mittelständische Unternehmen mit Aktivitäten im Ausland. Falls etwas schiefgeht reicht es nicht aus, zu sagen, man habe das nicht gewusst. Man muss fremde Regeln kennen und deren Einhaltung überprüfen. Kann man das nicht muss ein Berater engagiert werden. Unternehmen, die häufig in den Medien präsent sind und in der Öffentlichkeit ein hohes Ansehen genießen müssen Grundelemente eines Tax-CMS Wie geht man mit einem Tax-CMS vor? Identifizierung der Risikobereiche im Unternehmen und der verschiedenen Gesetze, die das Unternehmen betreffen können. Maßnahmen zur Erkennung und Vermeidung von Regelverstößen bei allen wesentlichen Risiken umsetzen. Lassen Sie das System bei Bedarf von einem externen Gutachter prüfen, der ein Gutachten erstellt. Regelmäßig neu prüfen. Folgende Elemente sollten für die Muttergesellschaft und alle Tochtergesellschaften gelten: Compliance-Kultur Compliance-Ziele Compliance-Risiken Compliance-Programm (Details siehe unten) Compliance-Organisation Compliance-Kommunikation Compliance-Überwachung und -Verbesserung Compliance-Programm: Vorbeugende Maßnahmen: Erstellung von Richtlinien und fachlichen Anweisungen Bereitstellung von Checklisten Schulung der beteiligten Mitarbeiter Kommunikation von Gesetzesänderungen Zuständigkeitsregelungen und Funktionstrennung Vertretungsregelungen Unterschriftsregelungen Berechtigungskonzepte (Zugriff auf Daten, Akten etc.) Dokumentationsanweisungen Beschreibung der Aufgaben, die auf externe Dienstleister übertragen werden, und der Schnittstellen zu diesen Dienstleistern Sicherstellung, dass zuständige Mitarbeiter stets auf Richtlinien und Organisationsanweisungen zugreifen können. Compliance-Programm: Detektive Maßnahmen: Prozessintegrierte Maßnahmen Systematische Auswertung von Daten auf Besonderheiten Organisatorische und/oder technische Kontrollen Anlassbezogene oder stichprobenhafte Untersuchung, ob das Tax Compliance-Programm den betroffenen Mitarbeitern bekannt ist. Prüfung eines Tax-CMS Zweck der Prüfung ist es, eine Aussage über die von der Gesellschaft definierten steuerlichen CMS-Grundsätze zu treffen. Sind die Grundsätze und Maßnahmen des Tax-CMS in allen wichtigen Bereichen ausreichend dokumentiert? Sind die Grundsätze und Maßnahmen des Tax-CMS geeignet, wesentliche Regelverstöße zu erkennen und zu vermeiden? Sind die Grundsätze und Maßnahmen des Tax-CMS zu einem bestimmten Zeitpunkt umgesetzt worden? Sind die Grundsätze und Maßnahmen des Tax-CMS zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam gewesen? Vorteile eines Tax-CMS Stellen Sie sicher, dass Sie sich an das Gesetz halten. Vorbeugung, insbesondere Früherkennung und Vermeidung von Risiken, die zu Schäden oder Betrug führen können, wie z.B. Geldverlust, Reputation, Reduzierung der Haftung und Wahrscheinlichkeit von Strafen. Sofern umgesetzt, können die Behörden leichter davon überzeugt werden, Fahrlässigkeit oder einen einmaligen Fehler der verantwortlichen Person anzunehmen; Strafen können vermieden oder verringert werden. Aufbau und Erhalt Ihrer Marke, Vertriebsunterstützung: Einige Kunden erwarten, dass ihre Lieferanten die Gesetze einhalten und dies nachweisen können, z.B. durch ein Gutachten ihres Tax-CMS. Sie benötigen diesbezüglich Beratung? Klicken Sie hier, um zu erfahren, inwiefern wir Sie unterstützen können.

Steuernummer – Beantragung

Ohne Steuernummer kann der Empfänger einer Rechnung keine Vorsteuer ziehen. Das betrifft folglich nur vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann ein Unternehmen sich im innergemeinschaftlichen Warenverkehr nicht gegenüber anderen Unternehmen als Unternehmer identifizieren. Nach Gründung einer Unternehmung sollte diese daher möglichst rasch steuerlich registriert werden. Fehler oder fehlende Unterlagen oder Informationen bei der Beantragung führen zu Zeitverlust und/oder höherem Verwaltungsaufwand und höheren Kosten. Wir helfen Ihnen dabei, diesen Prozess zum richtigen Zeitpunkt und effizient in Angriff zu nehmen und klären Fragen des Finanzamtes für Sie. So kann das zuständige Finanzamt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und im Anschluss an die Eintragung im Handelsregister unkompliziert eine Steuernummer vergeben. Auf Antrag wird zudem automatisch und ohne weitere Prüfung nach Erteilung der Steuernummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, die für den Geschäftsverkehr innerhalb der EU unabdingbar ist. Kontakt aufnehmen Welche Unterlagen sind einzureichen? 9-seitiger Fragebogen des Finanzamtes Abschrift des Gesellschaftsvertrags Kopie eines Handelsregisterauszugs Eröffnungsbilanz Ausweiskopie des/der Geschäftsführer(s) Zahlungsnachweis über die Einzahlung des Stammkapitals auf ein Bankkonto der Gesellschaft Angaben zu den Gesellschaftern Möglicherweise weitere Dokumente wie z.B. Gewinnabführungsvertrag       Mitarbeiter beschäftigt! Steuernummer erhalten! Wie geht es weiter? Spätestens mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses müssen sich Unternehmer bei der Arbeitsagentur als Arbeitgeber registrieren lassen (Betriebsnummer). Anschließend ist eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Der Arbeitgeber hat innerhalb kurzer Zeit Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden. In bestimmten Branchen wie der Baubranche ist eine Sofortmeldung erforderlich, bevor Arbeitnehmer überhaupt eine Tätigkeit aufnehmen dürfen. Hier erfahren Sie mehr über unsere Leistungen zur Lohnbuchhaltung. Sobald ein Unternehmen eine Steuernummer erhalten hat, ist es verpflichtet, monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen bis zum 10. des Folgemonats elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auf Antrag und gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrags ist eine Dauerfristverlängerung um jeweils einen Monat möglich, d.h. die Voranmeldung muß erst am 10. des übernächsten Monats abgegeben werden. Die Stellung des Antrags und die Ermittlung des Geldbetrags übernimmt die Benefitax gerne für Ihre Mandanten. Der Unternehmer kann den Zeitpunkt des Beginns der steuerlichen Pflichten in gewissen Grenzen frei wählen. Der frühestmögliche Zeitpunkt hierfür ist das Datum der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Der spätestmögliche Zeitpunkt ist die tatsächliche Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit. Sollte die Aufnahme der Geschäftstätigkeit jedoch erst nach der Eintragung im Handelsregister stattfinden, wird das Finanzamt das Unternehmen zur steuerlichen Registrierung auffordern. Um Umsatzsteuervoranmeldungen übermitteln zu können, müssen zuvor alle Belege und Bankbewegungen buchhalterisch erfasst werden. Das machen wir für Sie. Mehr über die Finanzbuchhaltung. Sofern Sie Rechnungen an ausländische Kunden stellen, empfehlen wir zuvor ein Umsatzsteuergutachten durch uns erstellen zu lassen. Dann weiß der Rechnungssteller genau, wie die Rechnung auszusehen hat, damit es keinen Ärger mit dem Kunden oder dem Finanzamt gibt. Spätere Fehlerkorrekturen sind, falls überhaupt möglich, peinlich und teuer. Sofern es wesentliche Geschäftsbeziehungen zum Mutterunternehmen oder Schwestergesellschaften im Ausland bestehen, sollten die Vorschriften zu Verrechnungspreisen unbedingt beachtet werden. Geschieht dies nicht, kann das Finanzamt später die Gewinne der deutschen Tochtergesellschaft schätzen und empfindliche Zuschläge erheben. Hier erfahren Sie mehr zur Verrechnungspreisdokumentation. Wir beraten Sie gerne. Bei Gesellschaftern aus dem Ausland fordert das Finanzamt in der Regel noch weitere Unterlagen / Informationen an Arbeitsvertrag des Geschäftsführers Büromietvertrag über eigene Räumlichkeiten der Gesellschaft. Alternativ: Raum in der eigenen Immobilie. Nachweis darüber, dass das eingezahlte Stammkapital immer noch zur freien Verfügung des/der Geschäftsführer/s steht Ansprechpartner für die Gesellschaft benennen Das Finanzamt darf zudem auch unangekündigt Besuche am Sitz der Gesellschaft durchführen und nach unserer Erfahrung ist dies nicht nur graue Theorie. Ziel dieser Besuche ist festzustellen, ob eine neu gegründete Gesellschaft auch tatsächlich existiert und am Sitz nicht nur ein Briefkasten zu finden ist.  Weiterhin kann das Finanzamt Briefpapier des Unternehmens, Marketingunterlagen u. ä. anfordern. Auch dies dient zur Prüfung, ob das Unternehmen tatsächlich tätig ist und nicht nur auf dem Papier existiert. Erst nachdem alle angeforderten Unterlagen und Informationen eingereicht wurden, wird die Steuernummer erteilt. Wir verfügen über viel Erfahrung in der steuerlichen Registrierung und können so oftmals die Bearbeitungszeit verkürzen.

Steuerhinterziehung – Verjährung

Steuerhinterziehung verjährt nach 10 Jahren, leichtfertige Steuerverkürzung (also ohne Vorsatz) nach 5 Jahren. Die Verjährung beginnt jedoch erst am Ende jenes Jahres, in dem eine Steuererklärung abgegeben worden ist. Ist keine Steuererklärung abgegeben worden, beginnt die Verjährung erst nach 3 Jahren, d.h. das Finanzamt kann in einem solchen Falle bis zu 13 Jahre zurückgehen. Für ausländische Kapitalerträge aus Nicht EU-Staaten besteht darüber hinaus eine Anlaufhemmung der Verjährung sofern mit dem betreffenden Staat keine Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) besteht. Danach beginnt die o.g. Verjährungsfrist erst mit Kenntnis der Finanzverwaltung, spätestens aber 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Dadurch können Steuern auf solche Auslandseinkünfte noch bis zu 20 Jahre rückwirkend festgesetzt werden. Da i.d.R. weder die Anleger so lange Unterlagen über die erzielten Erträge aufbewahren, noch die Aufbewahrungsfristen bei den meisten Banken so weit zurückreichen, sind i.d.R. Schätzungen vorzunehmen, die immer zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen. Schätzt er zu hoch, muss er mehr versteuern. Schätzt er zu niedrig, droht die Selbstanzeige insgesamt nicht anerkannt zu werden. Mit welchen Konsequenzen sie bei einer Steuerhinterziehung zu rechnen haben, lesen Sie hier. Finden Sie hier heraus, wie wir Sie in diesem Thema unterstützen können.