Entsendung von Mitarbeitern von Deutschland ins Ausland
Entsendung von Mitarbeitern von Deutschland ins Ausland
Planen Sie die Entsendung von Mitarbeitern frühzeitig, um Doppelbesteuerung zu vermeiden
Prüfen Sie die Konsequenzen der Entsendung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht im Heimatland und im Staat, in Sie Ihren Mitarbeiter entsenden wollen. Ggf. müssen Sie Anträge stellen wie das Formular A1 . Oder Sie als Arbeitgeber müssen sich nach dem AÜG (Arbeitsüberlassungsgesetz) registrieren lassen. Prüfen Sie vorab, welches Besteuerungsrecht das Zielland hat und ob es zu einer tatsächlichen Doppelbesteuerung kommt. Vorherige Gestaltung kann ggf. Doppelbesteuerung vermeiden. Für die höhere Belastung müssen Sie den Mitarbeiter in der Regel entschädigen. Daher empfehlen wir Ihnen, Vorausberechnungen durchführen zu lassen.
Steuerliche Abmeldung im Heimatland? Kann sinnvoll sein – muss geprüft werden
Wenn Sie planen, Mitarbeiter dauerhaft zu versetzen, sollten diese prüfen, ob eine (steuerliche) Abmeldung im Heimatland sinnvoll und machbar ist, um der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland zu entgehen. Verträge sind auf steuerliche Konsequenzen hin zu untersuchen. Der entsendete Mitarbeiter muss ggf. eine Einkommensteuerveranlagung im anderen Land durchführen oder sich dort registrieren lassen. Er benötigt einen kompetenten Ansprechpartner, der die gleiche Sprache spricht und mit dem Steuerberater im Heimatland korrespondiert. In diesen und ähnlichen Fällen finden Unternehmen, die entsenden wollen oder für entsendete Mitarbeiter tätig werden, in uns den richtigen Ansprechpartner. Bei Bedarf empfehlen wir gerne geeignete Experten im Ausland oder klären alle Fragen direkt mit diesen für Sie.