Errichtung und Betreuung von Stiftungen
Stiftung als Rechtsform der kontrollierten Unternehmensnachfolge
Die Stiftung ist heute als mögliche Rechtsform der kontrollierten Unternehmensnachfolge allgemein anerkannt, um das Unternehmen in der vom Unternehmensgründer gegründeten und weiterentwickelten Form und im Umfang zu bewahren. Beispiele aus der jüngeren deutschen Wirtschaftsgeschichte für die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Stiftung: Michael Otto bringt seine Anteile an der Otto Group in eine gemeinnützige Stiftung ein. Paul Gauselmann, Deutschlands größter Spielhallen-Unternehmer, bringt die Anteile an dem Unternehmen in eine Familienstiftung ein. Aber die Stiftung ist auch eine überlegenswerte Alternative für kleine und mittlere Unternehmen.
Steuerbegünstigte Stiftung mit gemeinnützigen Zielen
Im Vordergrund der gesellschaftsrechtlichen Diskussion um die Stiftung steht in der Regel die steuerbegünstigte Stiftung, die gemeinnützige Ziele verfolgt. Dies wird u. a. auch daran deutlich, dass mehr als ein Drittel der bestehenden Stiftungen ausschließlich oder in erster Linie sozialen Zwecken dienen (Betreuung von Alten und Kranken, Behinderten, Armen, Waisen usw.). Weiter existieren viele Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung. Hinzugekommen ist seit dem Ende der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts die sog. Bürgerstiftung. Schließlich sind Stiftungen, die ausschließlich oder überwiegend private Zwecke verfolgen (Familienstiftungen) im Rahmen der Vorsorge für Familienmitglieder und das Familienvermögen zu erwähnen und auch zu bedenken.
Sorgfältige Beratung bereits im Vorfeld ist unverzichtbar
Alle vorgenannten Stiftungen unterliegen grundsätzlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie hier in Hessen dem Hessischen Stiftungsgesetz. Aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung unterliegen Stiftungen der staatlichen Stiftungsaufsicht. Deshalb bedarf die Errichtung einer Stiftung einer sorgfältigen Planung und Beratung. Bei der Errichtung von Stiftungen sowie bei der Abfassung von Stiftungssatzungen können Sie sich auf unsere jahrelange Erfahrung verlassen.
Wir nennen Ihnen alle Möglichkeiten mit einer Stiftung
Bei einem Beratungstermin erfahren Sie alle Möglichkeiten einer Stiftung nach Ihrer Wahl und Ihren Vorstellungen. Mit uns finden Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung. Das kann eine Gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung, gGmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), rechtsfähige und nichtrechtsfähige Körperschaft betreffen. Dies gilt auch im Hinblick auf erbschaftsteuerrechtliche Lösungen.
Selbstverständlich betreuen wir Stiftungen im Rahmen der Besteuerung sowie der Rechnungslegungen gegenüber den staatlichen Aufsichtsbehörden. Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz und Leistungsfähigkeit in diesem Bereich.
Steuerberatung für Stiftungen
Nehmen Sie die folgenden Beratungsleistungen für Stiftungen in Anspruch:
- Rechtliche und steuerliche Gründungsberatung, z.B. bei der Rechtsformwahl für alle Arten von Stiftungen und Stiftungsersatzformen
- Wirtschaftliche Beratung, z.B. bei der Anlage von Stiftungskapital
- Hilfestellung bei stiftungsrechtlichen Fragestellungen
- Kontaktaufnahme mit den Stiftungsbehörden und Beratung bei Anfragen der Stiftungsbehörde
- Übernahme von Prüfungsaufträgen, z.B. für Jahresrechnungen oder Fördermittelverwendungen
- Erstellung der Steuererklärungen
- Laufende Beratung, insbesondere im Hinblick auf die Erlangung und Erhaltung der Gemeinnützigkeit
- Übernahme der Buchhaltung und der Jahresabschlusserstellung
- Erbschaftssteuerliche Beratung unter Einbeziehung von privat- und gemeinnützigen Stiftungslösungen
- Prüfung der Vermögensverwaltung und der Vermögensverwendung.