Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für den Mittelstand +49-69-25622760

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Expansion von Deutschland ins Ausland (Outboundfälle)

Expansion von Deutschland ins Ausland (Outboundfälle)

Sie wollen mit einem deutschen Unternehmen im Ausland Ihre Produkte verkaufen oder Ihre Dienstleistungen anbieten? Eventuell haben Sie bereits Kunden im Ausland, die sich permanente Ansprechpartner Ihrer Firma im eigenen Land oder allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftung nach dortigem Recht wünschen, bevor sie größere Aufträge erteilen. Dann reicht es nicht mehr, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter sich ab und zu dort aufhalten.

Mit Expansionen vergrößert sich auch die Anzahl der Fragen

Vielleicht hätten Sie sich ja längst als umsatzsteuerlicher Unternehmer dort registrieren lassen müssen. Das betrifft vor allem Firmen, die über Onlineportale wie Amazon verkaufen.  Vielleicht war ein Mitarbeiter schon zu lange vor Ort und muss sich dort zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Oder Sie waren verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für ihn im Ausland abzuführen? Vielleicht ist Ihre Baustelle oder Montage schon mehr als 6 oder 12 Monate vor Ort oder Ihr „Informationsbüro“ verkauft Ihre Produkte und Sie hatten – ohne es zu wissen – bereits eine Betriebsstätte dort begründet. Dann drohen Strafen und Doppelbesteuerung und es gilt, vorher zu prüfen, was zu tun ist.

Repräsentanz, eingetragene Niederlassung oder Tochtergesellschaft?

Jetzt kommen verschiedene Möglichkeiten wie eine Repräsentanz, eine eingetragene Niederlassung oder eine eigene Tochtergesellschaft in Betracht. Geht es um eine Tochtergesellschaft, stellt sich die Frage: Was ist die beste Rechtsform? Welche Rechtsform genießt hohes Ansehen, welche geringes? Wie lange dauert der Gründungsvorgang? Wie teuer ist die Gründung und was benötigt man dafür? Braucht man einen ausländischen Partner oder Geschäftsführer? Wo muss man sich registrieren lassen? Was sind übliche Löhne in diesem Land? Wie hoch sind die Steuern? Wie hoch sind die Hürden zur Errichtung eines Bankkontos? Muss sich ein Geschäftsführer vor Ort aufhalten? Kann ich einzelne Geschäftsbereiche wie die Produktion dorthin verlagern, ohne dass dies in Deutschland Steuern im Rahmen der Funktionsverlagerung auslöst? Kann ich Gewinne oder mein Eigenkapital ohne Probleme dort wieder hinaustransferieren? Wie lange dauert und wie teuer ist eine Liquidation der Gesellschaft? Welche Eigenkapitalvorschriften sind ggf. zu beachten? Unter welchen Bedingungen hat der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag zu stellen? Darf ich den Sitz meiner Gesellschaft oder den Ort der Geschäftsleitung ins Ausland verlagern? Spare ich Steuern, indem ich Lizenzzahlungen an eine mir gehörende ausländische Patentgesellschaft zahle? Sollte ich eine eigene Firma im Ausland gründen oder lieber eine/n bestehende/n Firma/Konkurrenten dort übernehmen?

Fragen über Fragen. Die Antworten darauf gilt es zu kennen, bevor man umfangreich Geld im Ausland investiert. Ansonsten kann man leicht Geld „verbrennen“ oder Geschäftsführer können in die (persönliche?) Haftung kommen. Denn in Deutschland gilt der bedingte Vorsatz auch als Vorsatz. Wer einen Schaden für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt, ohne ihn herbeiführen zu wollen, handelt vorsätzlich. Das bedeutet, dass (auch ausländische) Geschäftsführer nicht geschützt werden, wenn z.B. etwas unterlassen wurde und Sie behaupten, etwas nicht gewusst zu haben, weil das in ihrem Land anders ist. Dann wird erwartet, dass man sich schlau macht oder einen Berater beauftragt. Bei Vorsatz zahlt nicht jede D&O Versicherung und Steuerhinterziehung kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. 

Nutzen Sie den Benefitax One-Stop-Shop

Sie wissen nicht, wem Sie im Ausland vertrauen können und suchen kompetente Ansprechpartner? Sofern ihre verfügbare Zeit für die Klärung von Fragen zu Auslandsinvestments eingeschränkt ist, die im Internet gefundenen Antworten konfus oder veraltet sind oder Ihre Fremdsprachenkenntnisse nicht perfekt sind, nutzen Sie uns als zentrale Anlaufstelle. Unsere Mitarbeiter sind geschult im Umgang und in der Kommunikation mit Geschäftspartnern im Ausland. Sie verfügen mit uns über zuverlässige Kontakte zu Beratern in der ganzen Welt. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Fragen beantwortet werden. Die Antworten der Experten übersetzen und erklären wir Ihnen gerne. Somit entfallen Verständigungsprobleme und zeitintensive und teure Reisen und man fällt nicht auf unseriöse Berater herein.

Wir wissen auch nicht alles, aber wir wissen, wo wir vertrauenswürdige und aktuelle Informationen erhalten. Zum einen verfügen wir über Zugang zu kostenpflichtigen Datenbanken. Zum anderen haben wir über unsere Mitgliedschaft bei der Beraterallianz GGI Zugang zu über 600 Rechtsanwalts-, Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsfirmen mit insgesamt 30.000 Mitarbeitern in über 125 Ländern. Die Kollegen helfen nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Umsetzung Ihrer Pläne, z.B. Gründung/Registrierung einer Firma im Ausland oder bei der Erfüllung von deren steuerlichen Pflichten.

Planen Sie die Übernahme eines Wettbewerbers im Ausland, können kompetente Anwälte oder Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Due Diligence vor Ort eine Überprüfung des Zielunternehmens vornehmen. M&A Beratungsfirmen der Geneva Capital Group helfen auf Wunsch bei der Suche und anonymen Kontaktanbahnung einer geeigneten Firma.

Kommen Sie zu uns. Wir helfen Ihnen gerne bei der Expansion ins Ausland.

Expansion: kompetente Ansprechpartner in vielen Ländern. Rufen Sie uns an: 069-25622760
Schreiben Sie uns: info@benefitax.de