Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für den Mittelstand +49-69-25622760

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FISKALISCHE REGISTRIERUNG

Wie erhalte ich schnell eine Steuernummer?

Sparen Sie Zeit und Nerven im Gründungsprozess und bei der fiskalischen Registrierung! Überlassen Sie es uns, das richtige Formular herauszusuchen und die Fragen zur steuerlichen Erfassung korrekt zu beantworten. Wo Wahlmöglichkeiten bestehen, üben wir diese zu Ihrem Vorteil aus, z.B. bei der Verlängerung von Abgabefristen für Steuererklärungen oder der Höhe von Vorauszahlungen.

Wir wissen, welche weiteren Unterlagen üblicherweise von den Finanzämtern angefordert werden und bereiten die Unterlagen komplett vor. Vermeiden Sie so die Stolpersteine für ärgerliche Verzögerungen. Sie erhalten Ihre Steuernummer schneller. Und wenn es mal länger dauert, rufen wir beim Finanzamt an und klären, woran es liegt. 

Fiskalische Registrierung (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)

Die Steuernummer muss bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hierzu ist je nach Rechtsform und Herkunft der richtige Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung mit den richtigen Einlageblättern  auszuwählen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Zusätzlich sind einige Dokumente hinzuzufügen wie z.B. der Gesellschaftsvertrag und ein Handelsregisterauszug. Manchmal müssen weitere Dokumente eingereicht werden. Werden diese vergessen, kommt es zu Rückfragen des Finanzamts. Dadurch verzögert sich die Erteilung der Steuernummer. Erst wenn die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist und alle Unterlagen beim Finanzamt eingegangen sind, wird nach Prüfung die Steuernummer erteilt. Das kann Wochen oder sogar Monate dauern.

Umsatzsteuerliche Registrierung/USt ID Nummer

Gesellschaften, die eine Steuernummer erhalten haben, sind automatisch auch für Umsatzsteuerzwecke in Deutschland registriert. Wenn Sie am innergemeinschaftlichen Verkehr teilnehmen, erhalten Sie auf Antrag zusätzlich eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID Nr.)

Wozu brauche ich überhaupt eine Steuernummer?

Ihre Ausgangsrechnungen müssen eine gültige Steuernummer oder Umsatzsteuer ID-Nummer enthalten. Wenn Sie Rechnungen ohne Steuernummer oder Umsatzsteuer ID-Nummer schreiben, schulden Sie trotzdem die Umsatzsteuer, aber Ihr Geschäftspartner kann keine Vorsteuer geltend machen. Außerdem kann es sein, dass sie Ihre Lieferanten/ Geschäftspartner aus EU-Ländern auffordern, Ihnen Ihre Umsatzsteuer ID-Nummer mitzuteilen, damit diese das Reverse-Charge Verfahren nutzen dürfen und Umsatzsteuer nicht ausgewiesen und bezahlt werden muss. 

Ausländische Anteilseigner

Hat die Gesellschaft ausländische Anteilseigner, müssen zusätzliche Dokumente eingereicht werden. Dazu zählen ein Mietvertrag über einen Arbeitsplatz/Büro sowie der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers. Ein Briefkasten oder ein virtuelles Büro reichen nicht aus. Dabei kommt es vor, dass ein Betriebsprüfer des Finanzamtes das eigene Büro sehen und sich das Geschäftsmodell von dem Manager erläutern lassen will.

Ausländische Unternehmen, die in Deutschland weder über einen Sitz noch eine Geschäftsleitung oder Betriebsstätte verfügen, aber steuerpflichtige Umsätze in Deutschland haben, müssen sich für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland registrieren lassen. Gerne beraten wir Sie bei der Frage, ob Sie sich in Deutschland (umsatz-) steuerlich registrieren lassen müssen, und übernehmen die Registrierung.

Gewerbeanmeldung

Zusätzlich zur fiskalischen Anmeldung ist das Gewerbe bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzumelden, in der der Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet wird. Hierzu ist ein Formular zur Gewerbeanmeldung auszufüllen und an die zuständige Gemeinde zu übermitteln. Auch das können Sie gerne uns überlassen.

Die Gewerbeanmeldung  sowie die Ausfertigung eines Gewerbescheins sind kostenpflichtig. Dieser wird z.B. für die Zulassung von Firmenwagen oder für Firmenkarten bei bestimmten Supermärkten (z.B. Metro) benötigt.