Überprüfung und Abrechnung von Reisekosten
Warum benötige ich einen Steuerberater zur Kontrolle der Reisekosten?
Die Digitalisierung schreitet voran – Wir sind dabei!
Reisekostenabrechnungen und die dazugehörigen Belege erhalten wir am liebsten digital von Ihren Mitarbeitern. Hierzu scannen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter Ihre Reisekostenabrechnung mit den zugehörigen Belegen und senden uns diese per E-Mail zu. Unsere Reisekostenexperten prüfen dann die erhaltenen Belege, damit den Arbeitnehmern so viel wie möglich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden kann. Sofern in den Reisekostenabrechnungen Pauschalen wie z.B. für Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung oder Fahrtkosten noch nicht berücksichtigt sind, werden diese über die Lohnabrechnung zusätzlich ausbezahlt.
Wir verknüpfen jeden Buchungssatz mit dem jeweiligen digitalen Beleg im Programm Unternehmen online, sodass in Zukunft die entsprechenden Belege in kurzer Zeit wiedergefunden werden können. Das entlastet bei Rückfragen, z.B. bei der Jahresabschlusserstellung bzw.-prüfung und späteren Betriebsprüfungen. Außerdem ist kein Hin- und Zurücksenden von Papierbelegen per Post mehr erforderlich. Das spart Geld und Zeit und schont die Umwelt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das können Sie von uns bei der Abrechnung der Reisekosten Ihrer Mitarbeiter erwarten
Sie oder Ihre Mitarbeiter übermitteln uns monatlich die Reisekostenabrechnungen und alle dazugehörigen Belege. Sie stellen damit sicher, dass wir kontrollieren,
- ob der fachliche Vorgesetzte oder Chef die Reisekostenabrechnung genehmigt hat.
- ob alle Summen rechnerisch korrekt ermittelt worden sind oder ob sich Fehler eingeschlichen haben.
- ob die in der Abrechnung eingetragenen Beträge mit den Belegen übereinstimmen und für alle Eintragungen vollständig Belege vorliegen.
- die eingereichten Belege hinsichtlich des korrekten Vorsteuerabzugs, machen diesen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen für Sie geltend und verbuchen alle Belege.
- ob die geltend gemachten Pauschbeträge (z.B. für Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtung) mit den jeweiligen steuerlichen Vorschriften übereinstimmen. Dabei beachten wir die Abwesenheit des Mitarbeiters vom Wohnort und das Land, in dem er sich aufgehalten hat.
- ob Sie als Arbeitgeber Mahlzeiten oder andere geldwerte Vorteile auf Dienstreisen lohnversteuern oder der Sozialversicherung unterwerfen müssen. Soweit wir auch Ihre Lohnbuchhaltung erstellen, nehmen wir lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Beträge dort automatisch auf.
- dass die Mitarbeiter die geprüften Reisekosten ausgezahlt bekommen.
Wie wir es schaffen, den ständigen Wandel der lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften für die Abrechnung von Reisekosten zu meistern, lesen Sie hier.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über unsere Leistungen zu Reisekosten erfahren und ein Angebot erhalten wollen.