Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für den Mittelstand +49-69-25622760

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Unternehmensbewertungen

Im Rahmen von Unternehmensbewertungen können Sie uns als Wirtschaftsprüfer verschiedene Aufgaben übertragen. Auf Ihren Wunsch fungieren wir als Gutachter und ermitteln einen objektivierten Unternehmenswert, der unabhängig von den individuellen Wertvorstellungen der Parteien ist. Wenn Sie Vermittler- oder Schiedsgutachter benötigen, werden wir ebenfalls gerne für Sie tätig und ermitteln einen Unternehmenswert, der zwischen den Vorstellungen der beteiligten Parteien (z.B. Käufer und Verkäufer) liegt, die sich nicht einigen können. Im Regelfall sind wir jedoch für eine Partei tätig und beraten diese im Vorfeld von Verhandlungen oder Auseinandersetzungen. Das kann die Ermittlung einer oberen oder unteren Preisgrenze aus Ihrer Sicht sein oder die Ermittlung eines Wertes, mit dem Sie die Verhandlungen beginnen können. Soweit es bei Ihnen um die Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen für die Erbschaftssteuer oder die Schenkungssteuer geht, ermitteln wir den Wert in der Regel nach den steuerlichen Vorschriften.

Aus diesen Bewertungsverfahren können Sie wählen:

Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Methoden finden Sie hier.

unsere Expertise:

Wir haben bereits viele Unternehmensbewertungen durchgeführt und bilden uns hierzu regelmäßig fort, z.B. über das Institut der Wirtschaftsprüfer.  

Bei KMU bieten wir auch Unternehmensbewertungen in Anlehnung an den Standard IDW S1 an. Um bestimmte für die qualifizierte  Unternehmensbewertung notwendige Daten wie risikoloser Basiszinssatz, Marktrisikoprämie oder unlevered Beta-Faktoren für bestimmte Branchen zu erlangen,  unterhalten wir zum Teil kostenpflichtige Datenbanken. 

Ihre Bewertungsanlässe:

a) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlichen Nachprüfungen sind Bewertungen zu erstellen z.B.  bei Verschmelzungen, Auf- und Abspaltungen gem. Umwandungsgesetz, Barabfindungen oder Abfindungen in Aktien.

b) Auf vertraglicher Grundlage oder im Rahmen von Schiedsverfahren sind Bewertungen durchzuführen z.B. bei Erbauseinandersetzungen oder Erbteilungen, Abfindungen im Familienrecht, Schiedsgutachten oder beim Austritt von Gesellschaftern aus Personengesellschaften

c) Sonstige Bewertungsanlässe sind z.B. Kauf- und Verkauf von Unternehmen, Fusionen, Eigen- oder Fremdkapitalzuführungen, Sacheinlagen, Management Buy Outs, bilanzielle Bewertungszwecke, Steuerliche Bewertungen z.B. im Rahmen der Wegzugsbesteuerung.