Verrechnungspreise und deren Dokumentation
Falsche oder nicht ordnungsgemäß dokumentierte Verrechnungspreise können in Deutschland zu diesen sehr unangenehmen Folgen führen:
- Hohe Steuernachzahlungen durch Schätzungen des Finanzamtes
- Umkehr der Beweislast
- Zinsen auf Steuernachzahlungen für Vorjahre
- Zuschläge/Strafen bis in Millionenhöhe.
Verrechnungspreise im internationalen Steuerrecht - diese Leistungen finden Sie bei uns
Wenn Ihre deutsche Gesellschaft Mutter-, Tochter-, Schwestergesellschaften oder Betriebsstätten im Ausland hat, stellen sich am Anfang und zu Beginn jedes neuen Geschäftsjahres zwei grundlegende Fragen:
1) Sind meine Verrechnungspreise (noch) angemessen?
2) Bin ich verpflichtet, eine
Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen und dem Finanzamt vorzulegen?
Lassen Sie dies gerne durch uns überprüfen. Nach dem neuen Recht können solche Dokumentationen jederzeit angefordert werden. Im Falle einer Betriebsprüfung sind sie in Zukunft ohne separate Anforderung vorzulegen. Die Frist beginnt mit der Anforderung oder der Benachrichtigung über die Prüfungsanordnung und beträgt 30 Tage. Ein paar grundsätzliche Informationen zur Verrechnungspreisdokumentation finden Sie hier. Selbst wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind, sollten Sie sich darauf vorbereiten, wie Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass Ihre Verrechnungspreise angemessen sind.
Verlagern Sie einzelne betriebliche Funktionen oder Einheiten wie Einkauf, Vertrieb, Produktion etc. von Deutschland ins Ausland? Dann kann es sein, dass durch diese Transaktion stille Reserven aufgelöst werden und dadurch Steuern anfallen. Man spricht hierbei von einer Funktionsverlagerung. Das kann teuer werden. Lassen Sie uns prüfen, ob eine Funktionsverlagerung vorliegt, und Ihnen zeigen, wie Sie rechtzeitig gegensteuern können, um Steuern zu vermeiden. Je früher Sie sich an uns wenden, desto besser, denn manche Fehler lassen sich später nicht mehr beheben.
Gerne können Sie die Erstellung Ihrer Verrechnungspreisdokumentation uns überlassen. Häufig werden Anträge nicht rechtzeitig eingereicht oder es wird übersehen, dass nach ausländischem Recht oder in fremder Sprache erstellte Verrechnungspreisdokumentationen von den deutschen Finanzbehörden in der Regel abgelehnt werden.
Ob Local File, Master File oder Country-by-Country-Reporting (CBCR), wir können weiterhelfen. Bestandteile einer Verrechnungspreisdokumentation sind eine Sachverhaltsdokumentation (wer im Konzern hat welche Beziehungen zu wem und in welcher Höhe) und eine Angemessenheitsdokumentation (entsprechen die gewählten Verrechnungspreise dem, was fremde Dritte vereinbart hätten). In Betracht kommen verschiedene Verrechnungspreismethoden, die hier für Sie aufgeführt sind.
Die einfachste Kostenaufschlagsmethode ist jedoch nicht immer erlaubt. Manchmal benötigt man eine komplexere Methode wie die TNMM. Je nach gewählter Verrechnungspreismethode ist der Nachweis unterschiedlich zu führen. Da nicht immer geeignete Fremddaten zur Verfügung stehen, muss mitunter auf kostenpflichtige Datenbanken zurückgegriffen werden. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, nutzen wir hierfür die Amadeus Datenbank, die auch die deutsche Finanzverwaltung nutzt.
Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen oder Ihrem Berater angefertigte Verrechnungspreisdokumentation den Anforderungen der Finanzverwaltung genügt, können Sie dies gerne durch uns überprüfen lassen. Falls etwas fehlen sollte, ergänzen wir die fehlenden Teile oder erstellen die Dokumentation komplett neu. Das kann viel Geld sparen, insbesondere, wenn eine Verrechnungspreisdokumentation erstmals erstellt wird, außergewöhnliche Geschäftsvorfälle angefallen sind oder eine Betriebsprüfung angekündigt oder wahrscheinlich ist.
Sind Sie unsicher, ob überhaupt eine Verrechnungspreisdokumentation anzufertigen ist oder eine Funktionsverlagerung vorliegt, prüfen wir das gerne für Sie und zeigen Ihnen evtl. steuerliche Risiken auf. Bei uns finden Sie Lösungen. Auch hier gilt: Je früher Sie sich an uns wenden, desto besser, denn ein früh erkanntes Problem lässt sich in der Regel leichter beheben.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden Fragen zu internationalen Sachverhalten bzw. Verrechnungspreisen gestellt? Ihr Steuerberater erklärt Ihnen, dass er Sie hierbei nicht mehr fachlich kompetent begleiten kann oder Sie merken selbst, dass Ihr Berater hier nicht zuhause ist? Dann können Sie uns gerne als Spezialisten für internationales Steuerrecht hinzuziehen. Das ist insbesondere der Fall, wenn bei einer laufenden Betriebsprüfung ein Fachprüfer für Auslandssachverhalte hinzugezogen wird oder es um viel Geld geht.
Auf Wunsch können Sie uns lediglich die internationalen Steuerfragen beantworten lassen. In rein deutsche Feststellungen, die Ihr hauseigener Steuerberater im Griff hat, mischen wir uns auf Wunsch nicht ein. Hierbei werden fast ausschließlich unsere Experten tätig. Oliver Biernat ist als Fachberater für internationales Steuerrecht und jahrelanger Leiter der Praxisgruppe Internationales Steuerrecht von GGI dafür besonders prädestiniert. Mehr zu Betriebsprüfungen finden Sie hier.