| | | - Spitzensteuersatz wird bei Einzelveranlagung erst bei rd. 278 T € erreicht. Verheiratete können Splittingtarif nutzen, d.h. Einkünfte werden zusammengerechnet
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| | | - von der Einkommensteuer (abhängig von der Höhe des zu versteuerndem Einkommens und Einzel- oder Zusammenveranlagung)
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- Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte
| | | - Fixer Steuersatz. Bleibt bei der Einkommensteuer grundsätzlich außen vor
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| | | - Grds. 25%, nach DBA oder nach Mutter Tochter Richtlinie evtl. geringer
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| | | - Diese ist mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde zu multiplizieren
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| | | - Miniumum 200%. Der Hebesatz in Großstädten liegt i.d.R. zwischen 400% und 500%
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| | | - für bestimmten Lieferungen und Leistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz
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| | | - 3,5% in Bayern, sonst 5-6,5% je nach Bundesland. Gilt bei der Übertragung von Grundstücken und Gesellschaften mit Grundvermögen
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| | | - je nach Steuerklasse (Verwandtschaftsgrad) und Höhe des Erbes innerhalb von 10 Jahren
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- Transaktionssteuer/Börsenumsatzsteuer
| | | - Einführung wird diskutiert. Bislang nicht beschlossen
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| | | - Gibt es nicht in Deutschland
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