Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für den Mittelstand +49-69-25622760

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Ausländische Einkünfte von Deutschen: Angabepflicht in der Einkommensteuererklärung

Wenn Sie Spezialisten in Sachen internationales Steuerrecht suchen, sind Sie bei uns richtig. Denn bei Einkünften aus dem Ausland sind Besonderheiten bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen zu beachten.

Steuer Von Bis Bemerkungen
  • Einkommenssteuer
  • 14%
  • 45%
  • Spitzensteuersatz wird bei Einzelveranlagung erst bei rd. 250T € erreicht. Verheiratete können Splittingtarif nutzen, d.h. Einkünfte werden zusammengerechnet
  • Solidaritätszuschlag
  • 0%
  • 5,5%
  • von der Einkommensteuer (teilweise Befreiung ab 2021)
  • Kirchensteuer
  • 8%
  • 9%
  • Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte
  • 25%
  • 25%
  • Fixer Steuersatz. Bleibt bei der Einkommensteuer außen vor
  • Körperschaftssteuer
  • 15%
  • 15%
  • Gilt für Körperschaften
  • Kapitalertragssteuer
  • 0%
  • 25%
  • Grds. 25%, nach DBA, Mutter Tochter Richtlinie  evtl. geringer
  • Gewerbesteuer
  • 3,5%
  • 3,5%
  • Diese ist mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde zu multiplizieren
  • Gewerbesteuer-Hebesätze
  • 200%
  • 900%
  • Miniumum 200%. Der Hebesatz in Großstädten liegt i.d.R. zwischen 400% und 500%
  • Umsatzsteuer
  • 7%
  • 19%
  • für bestimmten Lieferungen und Leistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz
  • Grunderwerbssteuer
  • 3,5%
  • 6,5%
  • Gilt bei der Übertragung von Grundstücken und Gesellschaften mit Grundvermögen
  • Erbschaftssteuer
  • 0,0%
  • 50,0%
  • je nach Steuerklasse (Verwandtschaftsgrad) und Höhe des Erbes innerhalb von 10 Jahren
  • Vermögenssteuer
  • keine
  • keine
  • zur Zeit ausgesetzt
  • Transaktionssteuer/Börsenumsatzsteuer
  • keine
  • keine
  • Einführung wird diskutiert. Bislang nicht beschlossen
  • Stempelsteuer
  • keine
  • keine
  • Gibt es nicht in Deutschland

Einkünfte aus Bankkonten und Depots im Ausland

Es ist nicht verboten, Konten und Depots im Ausland zu unterhalten z. B. um bei größeren Vermögen eine breitere Streuung und Risikoreduzierung zu erreichen, von der geringeren Quellensteuer zu profitieren oder einen Zinsgewinn zu erzielen, solange diese Einkünfte in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben werden. Wichtig ist nur, dass Einkünfte aus ausländischen Konten und Depots in der deutschen Steuererklärung angegeben werden. Erfolgt das nicht, kann es zu einem Steuerstrafverfahren kommen, bei dem Sie nicht nur alle hinterzogenen Steuern mit Zinsen und ggf. Strafzuschlägen nachzahlen müssen; es sind sogar Haftstrafen möglich (vgl. Fall Hoeneß). Wer Einkünfte aus dem Ausland bislang nicht angegeben hat, sollte prüfen, ob es sich wirklich lohnt.

Mit offenen Karten spielen – und auf die Dauer am besten fahren

Im Zeitalter der internationalen Vernetzung von Steuerbehörden, sehr weitgehenden Meldepflichten von Banken und des Ankaufs von Steuer-CDs von ehemaligen Bankmitarbeitern durch Finanzverwaltungen und Durchsuchungen durch den Zoll, ist das Entdeckungsrisiko sehr hoch. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es sich in den meisten Fällen nicht gelohnt hat. Gerade bei Anlagesummen unter 1 Mio. € wird der Steuerspareffekt häufig durch die hohen Verwaltungs- und Reisekosten zu Nichte gemacht. Hinzu kommt, dass viele Länder nach und nach eine Quellensteuer eingeführt haben, die manchmal sogar höher ist als die Abgeltungssteuer in Deutschland. Diese beträgt aktuell 26,38% (25% Einkommensteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag darauf). So erhebt z.B. die Schweiz eine Quellen- oder Verrechnungsteuer auf Dividenden Schweizer Aktiengesellschaften in Höhe von 35%. Werden diese Einkünfte nicht in der deutschen Steuererklärung angegeben, kann auch keine teilweise Erstattung der Quellensteuer beantragt werden. Somit wäre die Versteuerung in Deutschland billiger gewesen und hätte weniger „Nerven“ gekostet.

Weitere Informationen zur Erstellung von Einkommensteuererklärungen und wie Sie darüber hinaus durch uns unterstützt werden können, finden Sie hier.

Deutsche Einkommensteuererklärungen für Ausländer mit deutschen Einkünften
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