Zahlungsverkehr und Kreditorenmanagement
Zahlungsverkehr: Zahlung Ihrer Eingangsrechnungen und Überwachung Ihrer Außenstände
Innerhalb der Zahlungsfrist bezahlen: Skonto ziehen, Verzugszinsen sparen, Mahnungen und Gerichtsvollzieher vermeiden.
Auf Wunsch übernehmen wir als Steuerberater die Abwicklung der Zahlung von Eingangsrechnungen unserer Mandanten. Das hat mehrere Vorteile:
- Sie geben lästige Arbeit an uns ab. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.
- Sie können sicher sein, dass die Zahlung stets pünktlich innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele erfolgt. So verschenken Sie keine Zinsen.
- Sie profitieren, wo dies vereinbart ist, von der Möglichkeit des Skonto-Abzugs.
- Zahlungsverzug, Mahnungen, Mahnbescheide oder unangenehme Besuche von Gerichtsvollziehern gehören der Vergangenheit an.
Zahlungsverkehr im Rahmen des Kreditorenmanagements – Ablauf
- Auf Wunsch erhalten Sie von uns im Wochen- oder Monatsrhythmus auf Basis der Buchhaltung Informationen über anstehende Zahlungen.
- Die Kontrolle des Kontostands bzw. des Verfügungsrahmens, ob zur Begleichung aller offenen Rechnungen ausreichend Deckung vorhanden ist, geben Sie an uns ab. Sofern die Deckung nicht zur Begleichung aller offenen Rechnungen ausreicht, stimmen wir mit Ihnen ab, welche Zahlungen vorranging geleistet werden sollen.
- Soweit Sie die Lohnbuchhaltung über Benefitax abwickeln, kümmern wir uns um die pünktlichen Überweisungen an Ihre Mitarbeiter, das Finanzamt und die Krankenkassen, damit es nicht zu Ärgernissen kommt. So sind z.B. die Krankenkassen die Einrichtung in Deutschland, die am häufigsten Insolvenzanträge stellen. Grund ist die ausgebliebene Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
- In der Regel bereiten wir Zahlungsvorschläge vor, die Sie dann freigeben. Deutschsprachigen Mandanten empfehlen wir, die Zahlungen über DATEV Unternehmen Online auszuführen. Für internationale Mandanten empfehlen wir, die Zahlungen über DATEV Zahlungsverkehr über das Online-Bankingportal Ihrer Bank auszuführen. Hierfür stellen wir Ihnen gerne die Überweisungsträger per Datei zur Verfügung.
- Wenn Sie uns eine Zahlungsvollmacht ausstellen, überweisen wir anstehende Steuerzahlungen fristgerecht von Ihrem Konto für Sie. So bleiben Mahnungen, Zwangsgelder und Bußgelder aus und das Verhältnis mit dem Finanzamt wird nicht getrübt. Alternativ erteilen Sie eine Einzugsermächtigung. Das ist kostengünstiger.
- Sie behalten die volle Kontrolle über Ihr Geld, geben die Zahlungen frei und wir weisen diese in Ihrem Auftrag zur Zahlung an. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (Miete, Löhne) reicht in der Regel eine einmalige Freigabe. Gerne führen wir auch Ihre Auslandszahlungen aus. Erfahrene Mitarbeiter von uns kontrollieren vor Zahlungsfreigabe alle Überweisungen im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips. Alternativ können Sie die von uns vorbereiteten und hochgeladenen Zahlungen über Ihr Online-Banking-Programm freigeben. Rückfragen der Bank klären wir direkt für Sie.
Zahlungsausgang. Zahlungseingang. Transaktion. Alles im Blick.